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Anleitbares Fenster-Öffnungsfläche
Die Sicherstellung des zweiten Rettungsweges kann über eine mit Rettungsgeräten der Feuerwehr erreichbare Stelle erfolgen. Im Allgemeinen müssen Fenster, die als Rettungsweg dienen, im Lichten mindestens 0,90 m x 1,20 m groß und nicht höher als 1,20 m über der Fußbodenoberkante angeordnet sein. In einigen Bundesländern gibt es hierzu Ausnahmen:
Baden-Württemberg:
die o. g. lichten Maße können im Einvernehmen mit der Feuerwehr bis auf 0,60 m x 0,90 m reduziert werden, wenn das Rettungsgerät die Öffnung nicht einschränkt.
Bayern:
lichte Öffnungsmaße von 0,60 m x 1 m sind zulässig

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