top of page

Begehbare Rauchkammer

Der Gesetzgeber fordert abhängig von der Nutzung und Größe eines Gebäudes entweder einen oder zwei baulich ausgebildete Rettungswege, wodurch Flucht und Rettung sichergestellt werden. 


In der MBO, den Bauordnungen der Länder und nutzungsspezifischen Verordnungen/ Richtlinien sind entsprechende Vorgaben formuliert, die ein ausreichendes Sicherheitsniveau innerhalb der Rettungswege gewährleisten. 


Ungeachtet dessen ist die Verrauchung von Rettungswegen möglich. Für diesen Fall bestehen Vorgaben hinsichtlich Maßnahmen zur Rauchableitung, Sicherheitskennzeichnung und -beleuchtung, welche im Experiment näher betrachtet werden.

Begehbare Rauchkammer
bottom of page