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Brennbar, hält aber dennoch?

Der Ausbreitung von Feuer und Rauch muss entsprechend dem Grundsatzparagraphen (§ 14 MBO) vorgebeugt werden. In notwendigen Fluren dürfen Elektrokabel ungeschützt nur verlegt werden, wenn diese für die Funktion des Flures erfor- derlich sind. Speziell in Altbauten, wenn Kabel über die Nutzungsnotwendigkeit nachgelegt wurden ist eine nichtbrenn- bare Einhausung meist nicht mehr ohne Weiteres möglich, so dass der Wunsch nach Alternativlösungen, wie zum Beispiel dem Einsatz von Brandschutzmanschetten vorhanden sind.

Brennbar, hält aber dennoch?
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