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Zum Einsatz vor!

Liegen Gebäude zu weit von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt, muss gemäß § 5 MBO zur entsprechenden Verkürzung der Wege für den Feuerwehreinsatz (Material-, Leitertransport, Schlauchlängen) eine Zu- oder Durchfahrtsmöglichkeit auf dem Grundstück für die Feuerwehrfahrzeugegeschaffen werden, damit die Strecke zwischen Einsatzfahrzeug und Gebäude- zugang begrenzt wird. Das zulässige Maß beträgt dabei maximal 50 m.

Zum Einsatz vor!
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